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Selbsthilfe für Angehörige der Feuerwehren
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Mitglieder & Versicherte
Jeder Angehörige einer Feuerwehr (aktiv + passiv)
kann Mitglied der Sterbekasse werden.
Unsere Stärken:
niedrige und gleichbleibende Beiträge
Überschussbeteiligung
doppelte Sterbegeldauszahlung bei Unfalltod
keine Gesundheitsprüfung
Eintrittsalter bis zum vollendeten 65. Lebensjahr
Beitagsfreiheit ab dem 85. Lebensjahr
Es spielt keine Rolle, ob er/sie einer
Freiwilligen Feuerwehr
Berufsfeuerwehr
Werkfeuerwehr
Betriebsfeuerwehr
Jugendfeuerwehr
Kinderfeuerwehr
angehört.
Es können sich auch Ehegatten, Lebensgefährten und Kinder versichern lassen.
Feuerwehren können Sammel-Anmeldungen abgeben und gemeinsam mit uns abrechnen.
Einfach das Anmeldeformular ausfüllen und abschicken.
als Einzelmitgliedschaft
über eine Feuerwehr
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